Mitteilungsvorlage - GV Ziero/19/13702

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Flurneuordnungsverfahren in der Gemeinde Zierow ist eröffnet. Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens sollen verschiedene Infrastrukturprojekte umgesetzt werden. Dazu hat die Gemeindevertretung am 6.12.2017 den in der Anlage beigefügten Beschluss gefasst. Als nächster Schritt wäre seitens des StaLU Westmecklenburg gemeinsam mit der Teilnehmergemeinschaft der Maßnahmenplan aufzustellen. Der Maßnahmenplan muss dann vom Landwirtschaftsministerium genehmigt werden. Nach Vorlage des genehmigten Maßnahmenplanes können Fördermittel durch das StaLU Westmecklenburg für die Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt werden. Der Fördersatz beträgt 90 % für Maßnahmen außerhalb der Ortslagen. Die Projektbearbeitung (Planung, Fördermittelbeantragung usw.) erfolgt federführend vom StaLU.

Im Maßnahmenplan werden die Maßnahmen innerorts nachrichtlich dargestellt. Dafür wurden seitens der Verwaltung Kostenschätzungen eingeholt. Für die innerörtlichen Maßnahmen werden die Fördermittel ebenfalls beim StaLU Westmecklenburg beantragt. Die Förderquote liegt bei 65 % maximal 75 %. Die Gemeinde als Flurneuordnungsgemeinde wird für die Umsetzung der innerörtlichen Maßnahmen vorrangig mit Fördermitteln ausgestattet. Die Projektbearbeitung erfolgt federführend seitens des Amtes Klützer Winkel.

Kosten wurden für folgende innerörtliche Maßnahmen eingeholt:

-          Umbau Gemeindezentrum 501.097,- €

-          Neubau Feuerwehrgerätehaus 1.600.000,- €

-          Stellplatzanlage B- Plan Nr. 13 772.801,32 €

-          Straßenausbau Stellplatzanlage bis zum Strand 484.395,45 €

-          Neubau öffentliche WC- Anlage am Strand 347.485,95 € .

Die Gemeinde Zierow sollte festlegen, welche von den innerörtlichen Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen müssen dann näher betrachtet werden auch unter der Maßgabe weitere oder andere Fördermittel zu beantragen.

 

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Anlagen

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