Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13764

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz verfügt in der Ortslage Wohlenberg über die rechtskräftige Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 / Teil 2. Innerhalb der festgesetzten Mischgebiete sind bisher die Nutzungen nach § 6 BauNVO in der vor Änderung des Baugesetzbuches und vor Änderung der Baunutzungsverordnung 2017 geltenden Fassung zulässig. Mit der Änderung der Baunutzungsverordnung 2017 eröffnen sich Möglichkeiten zur Regelung von Feriennutzungen nach § 13a BauNVO. Von diesem Angebot möchten die Antragsteller Gebrauch machen. Es wäre auch möglich innerhalb der Mischgebiete die Feriennutzung zuzulassen. In diesem Falle wäre jedoch ein mindestens gleichwertiger gewerblicher Anteil an Nutzungen zu sichern, um ein Mischgebiet zu bewahren. Unter Berücksichtigung des Antrages ist die Entwicklung eines Sondergebietes nach § 11 Wohnen und Ferienwohnen als Zielsetzung beabsichtigt. Konzeptionell sind die real vorhandenen Nutzungen im Rahmen der zukünftigen Festsetzungen zu überprüfen. Die Grundstücksnutzungen sind geringfügig anzupassen (Grünflächen und Baugebiete). Die Grundzüge der Nutzung und der überbaubaren Flächen sollen im Rahmen der Änderung nicht verändert werden; im Zuge der Flexibilität der Nutzungen sollen Baugrenzen geringfügig erweitert und die Zulässigkeit von Nebengebäuden und Nebenanlagen außerhalb von Baugrenzen überprüft werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21, Teil 2 unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der BauNVO 2017. Die erforderlichen Bearbeitungen und städtebaulichen Verträge sind vorzubereiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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