Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13761
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Klütz für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde
Billigung des Vorentwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Schultz, Maria
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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05.09.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz hat den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde in der Sitzung der Stadtvertretung am 20. Mai 2019 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26. Juni 2019 ortsüblich bekannt gegeben.
Die Zielsetzungen wurden mit den Antragstellern abgestimmt. Für den nördlichen Bereich geht es darum straßenbegleitend ein zusätzliches Gebäude gemäß Rahmenplankonzept zur Entwicklung der Ortslage Hofzumfelde zu entwickeln. Rückwärtig sollen Möglichkeiten für Stellplätze geschaffen werden. Für diesen Bereich ist eine Zufahrtsregelung zur Landesstraße mit den zuständigen Behörden und Stellen abzustimmen. Eingriffe in den Baumbestand sind zu bewerten.
Für den südlichen Teil des Bebauungsplanes kommt es zu einer Regelung des baulichen Bestandes. Zusätzlich sollen in dem straßenbegleitenden Gebäude Möglichkeiten für die Neubebauung geschaffen werden. Im rückwärtigen Bereich sollen Voraussetzungen für ein Wohnhaus geschaffen werden.
Der Bereich wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ver- und Entsorgung ist über vorhandene Anlagen sicherzustellen. Die Regenwasserableitung soll über gedrosselte Ableitung und Rückhaltungen auf den privaten Grundstücken geregelt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Klütz wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Teil der Ortslage Hofzumfelde. Der Planbereich wird begrenzt:
- im Norden durch vorhandene Baugrundstücke der Ortslage Hofzumfelde, die über einen Stichweg und die Landesstraße erschlossen werden,
- im Osten durch die Landesstraße,
- im Süden und im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
- Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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33,7 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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