Mitteilungsvorlage - GV Damsh/19/13741
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungsvorlage über die Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte "Kleine Strolche" ab dem 01.09.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Mareen Tech
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Anhörung
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11.09.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen
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Anhörung
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05.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V.) Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Damshagen) festzulegen.
Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ Rehna e. V. legte am 31. Juli 2019 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung „Kleine Strolche“ vor und informierte, dass die tarifliche Erhöhung der Gehälter und Aktualisierung der Sachkosten höhere Betreuungskosten nach sich zieht.
Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Gemeinde Damshagen hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % festgesetzt.
Da sich die Gemeinde Damshagen gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung. befindet, sollten die freiwilligen Leistungen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird die Festsetzung des Gemeindeanteils auf eine Mindestbeteiligung von 50 % erneut empfohlen. Sollte die Gemeinde eine höhere wie die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung in Höhe von 50 % wünschen, müsste ein Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden.
Die Entgelte ab dem 1. September 2019 stellen sich wie folgt dar:
Betreuungsart | Platzkosten gesamt | Förderung Land/Landkreis | Gemeindeanteil | Eltern-anteil | Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil | Erhöhung im Vergleich zum Entgelt bis 31.08.2019 jeweils für Ge-meinde und Eltern |
Krippe ganztags | 988,09 € | 267,00 € | 360,55 € | 360,54 € | 210,54 € | 47,90 € |
Krippe Teilzeit | 652,86 € | 155,00 € | 248,93 € | 248,93 € | 158,93 € | 31,80 € |
Krippe halbtags | 485,24 € | 96,00 € | 194,62 € | 194,62 € | 134,62 € | 23,74 € |
Kindergarten ganztags | 507,06 € | 136,00 € | 185,53 € | 185,53 € | 135,53 € | 18,86 € |
Kindergarten Teilzeit | 363,96 € | 77,00 € | 143,48 € | 143,48 € | 113,48 € | 14,35 € |
Kindergarten halbtags | 292,41 € | 44,00 € | 124,21 € | 124,20 € | 104,20 € | 12,10 € |