Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13589

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz beabsichtigt zusätzlich zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verbesserte Versorgung und Infrastruktur am Strandbereich verbindlich über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 vorzubereiten. Bisher sind lokal Standorte für Stationen zur Ver- und Entsorgung im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese Absichten sollen durch eine Ordnung im Bereich südlich der Landesstraße präzisiert werden. Neben der Präzisierung der Zielsetzungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel die Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung mit dem Bebauungsplan Nr. 32 für den Strandbereich. Die Strandversorgung soll durch punktuelle Standorte, wie sie sich bereits im Flächennutzungsplan mit den Teilbereichen 5, 6 und 7 darstellen, gesichert werden. Die Teilbereiche 5 und 7 befinden sich südlich/ südwestlich der Landesstraße. Der Teilbereich 6 befindet sich nördlich der Landesstraße.

Regelungsbedarf auf der Ebene der Flächennutzungsplanung wird für den Teilbereich 6 nicht gesehen. Die Teilbereiche 5 und 7 werden innerhalb der Flächennutzungsplanänderung betrachtet. Die Stadt Klütz beabsichtigt, die Standorte für Versorgung und Infrastruktur gemeinsam mit den Parkplätzen zu konzentrieren. Von der bisherigen Nutzung für Parkplätze parallel im gesamten Verlauf zur Landesstraße soll nunmehr Abstand genommen werden. Die Parkplätze sollen an drei Standorten konzentriert werden. An den Standorten für die Versorgung und Infrastruktur werden die Möglichkeiten für den ruhenden Verkehr planungsrechtlich vorbereitet. Die entsprechenden Vorbereitungen dienen auch dazu, die Strandzugänge entsprechend zu regeln und in Verbindung mit den entsprechenden Flächen für den ruhenden Verkehr zu sehen. Die Voraussetzungen für die verbindliche Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Klütz werden durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz geschaffen.

 

Die Planungsziele der Stadt Klütz gehen dahin, die Versorgungs- und Infrastrukturbereiche südlich der Landesstraße zu verbessern. Eine Konzentrationswirkung an den Standorten für die Versorgung und Infrastruktur ist vorgesehen.

Die Zielsetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 werden im Nachfolgenden dargestellt:

  • Festsetzung der sonstigen Sondergebiete für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes,
  • Regelung der Lage von Parkplätzen,
  • Punktuelle Standorte für Versorgung und Infrastruktur hauptsächlich zur saisonalen Nutzung,
  • Regelung der Versorgungsinfrastruktur,
  • Regelung und Zuordnung der Strandzugänge,

 

  • Beachtung der Belange von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Sicherheit insbesondere für die Strandbesucher,
  • Gliederung des Strandes in intensive und weniger intensive Bereiche,
  • Überprüfung der Zielsetzungen aus naturschutzfachlicher Sicht.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz „Strand an der Wohlenberger Wiek - Regelung der Infrastruktur“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch die Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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