Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13585

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat die Absicht ihre bisherigen Zielsetzungen zur Versorgung und Infrastruktur im Strandbereich zu präzisieren. Bisher sind lokal Standorte für Stationen zur Ver- und Entsorgung im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese Absichten sollen durch eine Ordnung im Bereich südlich der Landesstraße präzisiert werden. Neben der Präzisierung der Zielsetzungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung mit dem Bebauungsplan Nr. 32 für den Strandbereich beabsichtigt. Die Strandversorgung soll durch punktuelle Standorte, wie sie sich bereits im Flächennutzungsplan mit den Teilbereichen 5, 6 und 7 darstellen, gesichert werden. Die Teilbereiche 5 und 7 befinden sich südlich/südwestlich der Landesstraße. Der Teilbereich 6 befindet sich nördlich der Landesstraße. Regelungsbedarf auf der Ebene der Flächennutzungsplanung wird für den Teilbereich 6 nicht gesehen. Die Teilbereiche 5 und 7 werden innerhalb der Flächennutzungsplanänderung betrachtet. Die Stadt Klütz beabsichtigt, die Standorte für Versorgung und Infrastruktur mit den Parkplätzen zu konzentrieren. Von der bisherigen Nutzung parallel zur Landesstraße soll Abstand genommen werden. An den Standorten für Versorgung und Infrastruktur sollen auch Möglichkeiten für den ruhenden Verkehr geschaffen werden.

 

Die entsprechenden Vorbereitungen dienen auch dazu, die Strandzugänge entsprechend zu regeln und in Verbindung mit den entsprechenden Flächen für den ruhenden Verkehr zu sehen. Die Voraussetzungen für die verbindliche Bauleitplanung sollen durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden.

 

Durch die Bündelung können die Besucher konzentriert zu Ver- und Entsorgungseinrichtungen gebracht werden und letztlich die Ver- und Entsorgung bzw. Infrastruktur besser genutzt werden. Die Strandzugänge können zugunsten der Sicherheit der Querung der Straße gebündelt werden. Es ist ein eindeutig ein Zielverkehr zu sehen, der sich auf dem Strand durch die entsprechenden Bewirtschaftungspunkte fortsetzen kann. Durch die Verbesserung der Infrastruktur wird keine erhöhte Beeinträchtigung für FFH- und SPA-Gebiete gesehen. Die Zahl der Besucher wird sich aufgrund der Strandkapazität nur unwesentlich ändern. Es ist jedoch unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher, umweltrechtlicher und hygienischer Anforderungen vorteilhaft, die Besucherströme auf konkrete Standorte zu konzentrieren. So können Einrichtungen der Ver- und Entsorgung und Infrastruktur sowie Strandzugänge gebündelt werden. Anforderungen an die Sicherheit werden verbessert.

 

Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Strand an der Wohlenberger Wiek“ – Regelung der Infrastruktur weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch die Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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