Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13734

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kurbetriebsausschussmitglieder haben auf der Kurbetriebsausschusssitzung am 26.09.2017 die zukünftige Gestaltung und den generellen Umgang mit Anfragen von Straßenkünstlern beraten.

 

 

Das Amt Klützer Winkel teilte mit, dass es sich hier um eine Grundsatzfrage handelt und man entweder alle oder gar keinen genehmigt. Das Amt selbst agiert nach der erlassenen Genehmigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dieses lässt höchstens bei der Zeit und dem Ort Handlungsspielraum zu.

 

 

Aus gegebenem Anlass bittet die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen um Überdenkung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beauftragt das Amt Klützer Winkel die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 14.07.2016 entsprechend den vorherrschenden Bedingungen und Bedürfnisse des Ostseebades Boltenhagen anzupassen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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