Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13581
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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22.08.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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22.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn eine bereits bestehende Deckungslücke sich wesentlich erhöhen wird.
Hier: Erhöhung des Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Mit Tagesabschluss vom 29.04.2019 musste die Gemeinde Kalkhorst erstmalig den Kassenkredit in Anspruch nehmen. Es erfolgte sodann unverzüglich eine Information an den Bürgermeister. Nunmehr wurde allerdings mit Tagesabschluss vom 08.07.2019 auch der festgesetzte und durch die untere Rechtsaufsicht genehmigte Kassenkreditrahmen von 800.000 € überschritten.
Per Tagesabschluss vom 08.07.2019 valutiert die Gemeinde Kalkhorst mit - 847.309,53 €.
Ursächlich ist insbesondere der verzögerte Abruf von Fördermitteln für das Projekt „minimare“.
Das Bauamt teilte hierzu mit:
Überraschend hat das Landesförderinstitut eine baufachliche Prüfung und Begründung für den Nachtrag für den 1. BA minimare erbeten. Diese bezieht sich auf die eingereichten marktbedingten Preisanpassungen und Nachträge. Die Frist zur Einreichung einer entsprechenden Stellungnahme durch das Amt wurde auf den 22.07.2019 festgesetzt.
Sodann hat das BBL eine Prüfung bis Ende August zugesagt, sodass frühestens im September mit einem Zahlungseingang an Fördermitteln für den 1. BA zu rechnen ist.
Bis dahin ist allerdings mit weiteren Ausgaben zu rechnen, sodass es zwingend erforderlich ist, den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von derzeit 800.000 € auf 1.000.000 € zu erhöhen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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