Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/19/13454

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...