Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13711

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Flurstück 8/1 der Flur 1 Gemarkung Beckerwitz bebaut mit dem Funktionsgebäude der ehemaligen Jugendherberge Beckerwitz erworben. Das Gebäude soll umgenutzt werden als Gemeindehaus. Auf dem Grundstück befindet sich eine unbefestigte Umfahrung die auch von dem Schulbus genutzt wird und ein Parkplatz. Die Umfahrung und der Parkplatz sollen befestigt werden. Nach einer vorläufigen Kostenschätzung kostet die Asphaltierung ca. 25 T€ brutto.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Umfahrung und den Parkplatz auf dem Flurstück 8/1 der Flur 1 Gemarkung Beckerwitz (Gemeindehaus) auszubauen (Asphaltierung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

25 T€ Bestandteil im Haushaltsplan

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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