Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13625

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst wurde die Mitgliederstärke des Finanz- und Sozialausschusses verändert. Der Ausschuss gilt als neu gebildet und muss sich daher neu konstituieren.

 

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der ersten konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst wählt Frau / Herrn _________________________ zur Ausschussvorsitzenden / zum Ausschussvorsitzenden des Finanz- und Sozialausschusses der Gemeinde Kalkhorst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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