Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/19/13454

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Anlagen

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