Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13681
Grunddaten
- Betreff:
-
B- Plan Nr. 3 der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Gebiet "Liebeslaube" Aufhebungsverfahren
hier: Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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22.08.2019
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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15.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenkirchen verfügt für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3. In dem Bebauungsplan Nr. 3 für den „Parkplatz Liebeslaube“ ist die Regelung eines Sondergebietes für Versorgung und Infrastruktur und die Herstellung von Parkplätzen gesichert.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Gebiet "Parkplatz Liebeslaube" gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27. Februar 2019 im Amtsblatt bekannt gemacht (Ausgabe 02/2019).
Die Planungsziele bestehen in der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Parkplatz und die Infrastruktur. Es ist beabsichtigt, die Funktion als Parkplatz zurückzunehmen und die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft im Außenbereich zu belassen.
Das Aufstellungsverfahren zur Aufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erstellt.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit den Unterlagen zum Vorentwurf durchgeführt.
Die Gemeinde Hohenkirchen hat die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 durchgeführt. Die Bekanntmachung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt am 27. März 2019 erfolgt (Ausgabe 03/2019). Die Planunterlagen und die zugehörige Begründung lagen in der Zeit vom 09. April 2019 bis einschließlich 09. Mai 2019 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel frühzeitig beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Weitere Hinweise, die im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens vorgetragen wurden, werden lediglich zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Landkreis darauf hingewiesen, dass es in diesem Falle maßgeblich ist, die neuen Ziele darzulegen und auch innerhalb der Planaufhebung zu begründen. In Abhängigkeit vom Fortgang des Verfahrens der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes erforderlich oder nicht erforderlich. Die Gemeinde wird das zukünftige Konzept der Strandversorgung vorbereiten und in den Planunterlagen mit darstellen. Die übrigen Stellen des Landkreises haben keine inhaltlichen Anregungen vorgetragen.
Im Zusammenhang mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse wurde darauf hingewiesen, dass die bisherigen Ergebnisse zur Natura2000-Verträglichkeit der vorhandenen Parkplätze nicht auf neu beabsichtigte Parkplätze übertragen werden können und die Natura2000-Verträglichkeit der neuen Parkplätze nachzuweisen ist. Dies wird in der Abwägung als teilweise zu berücksichtigend dargestellt, weil die Verträglichkeitsnachweise außerhalb und unabhängig vom Aufhebungsverfahren für den B-Plan Nr. 3 geführt werden.
Nicht berücksichtigt werden die Anforderungen des LUNG über das Abwägungsergebnis nicht zu informieren. Die Gemeinde führt das Verfahren nach den Vorgaben des BauGB durch und wird das LUNG über das Abwägungsergebnis unterrichten. Die Gemeinde hat auch in Bezug auf die Stellungnahme des BBL M-V dargelegt, dass die Beteiligung der Behörden und TÖB durch die Gemeinde im erforderlichen Umfang erfolgt und zusätzlich vom BBL gewünschte Beteiligungen durch den BBL M-V selbst vorzunehmen wären.
Die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt.
Die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf fließen gemäß dem Beschluss in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht eingegangen.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Finanzierung über den gemeindlichen Haushalt | |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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