Beschlussvorlage - V Bolte/18/12354-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuweisung zusätzlicher Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Mareen Tech
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
19.09.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
09.05.2019
| |||
|
13.08.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 23.05.2019 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg dem Amt Klützer Winkel zusätzliche Landesmittel in Höhe von 17.203,96 € für den Amtsbereich Klützer Winkel bewilligt. Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ergibt sich für die Auszahlung aufgrund der ermittelten Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahre (mit Stichtag 31.12.2017 -von 132 Kinder) eine Zuweisung in Höhe von 2.749,30 €.
Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Für die Einsetzung der Gelder ist kein Nachweis zu führen. Ebenfalls ist der Zeitraum der Verwendung nicht begrenzt worden. Der Landkreis behält sich vor Stichproben vorzunehmen. Die Mittel sollen nicht in den Gemeindehaushalt einfließen.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis sollen die Mittel für die Tagespflege, die Kindestageseinrichtungen sowie dem Hort eingesetzt werden. Die Mittel dürfen nicht zur Elternentlastung dienen, sondern sollen zusätzliche Mittel für die Einrichtung bzw. Tagespflege darstellen und nicht in der Entgeltberechnung Berücksichtigung finden. Als mögliche Beispiele wurden Fortbildung, Qualifizierung, Projekte, Außenanlagen oder Schallschutz benannt.
Im Jahr 2017 wurden der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Mittel in Höhe von 5.209,32 € durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt. Diese wurden wie folgt aufgeteilt:
- Jeweils 500,00 € für beide Tagesmütter
- Prozentuale Aufteilung der verbleibenden Summe von 4.209,32 Euro an den Hort und die Kindertagesstätte in Boltenhagen sowie an die Kita in Klütz für die Anzahl der Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Kita Boltenhagen: 1.849,15 €
- Hort Boltenhagen: 1.849,15 €
- Kita Klütz: 511,02 €
Weitere Mittel wurden der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit der 1. Teilzahlung in Höhe von 4.580,98 € für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden wie folgt verteilt:
- Jeweils 500,00 € für beide Tagesmütter
- Prozentuale Aufteilung der verbleibenden Summe von 4.209,32 Euro an den Hort und die Kindertagesstätte in Boltenhagen sowie an die Kita in Klütz für die Anzahl der Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Kita Boltenhagen: 1.524,12 €
- Hort Boltenhagen: 1.404,58 €
- Kita Klütz: 448,27 €
Darüber hinaus wurden der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weitere Mittel mit der 2. Teilzahlung in Höhe von 1.126,17 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden wie folgt verteilt: 1. Jeweils 133,79 € für beide Tagesmütter
2. Prozentuale Aufteilung der verbleibenden Summe von 858,59 € an den Hort und die Kindertagesstätte in Boltenhagen sowie an die Kita in Klütz für die Anzahl der Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Kita Boltenhagen: 386,75 €
- Hort Boltenhagen: 363,55 €
- Kita Klütz: 108,29 €
Aktuell ist im Jahr 2019 ist nur noch eine Tagesmutter in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen tätig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
594,9 kB
|