Dringlichkeitsentscheidung - AA Amt/19/13572

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss bildet gemäß § 136 Abs. 1 und 3 der KV M-V einen Hauptausschuss. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Amtsvorsteher/der Amtsvorsteherin 5 weitere gewählte Mitglieder an. Für die weiteren Mitglieder werden personenbezogene Stellvertreter gewählt. Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nichtöffentlich. Die Aufgaben ergeben sich aus der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel.

 

Es empfiehlt sich, die Bürgermeisterin/ die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden als Mitglieder des Hauptausschusses zu wählen sowie für deren Stellvertretung einen ihrer gesetzlichen Vertreter.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Mit Datum vom 31.07.2019 machte die untere Rechtsaufsichtsbehörde darauf aufmerksam, dass die Besetzung des Hauptausschusses nicht durch die Satzung vorgegeben werden darf sondern die Ausschussmitglieder zu wählen sind.

Die Wahl der Mitglieder ist kurzfristig erforderlich, damit der Hauptausschuss schnellstmöglich handlungsfähig ist.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel wählt folgende Mitglieder in den Hauptausschuss:

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Loading...