Mitteilungsvorlage - SV Klütz/19/13638
Grunddaten
- Betreff:
-
Kürzung von Planansätzen im Rahmen der Erstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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08.08.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen wird.
Vorauszahlungsbescheide für die Erhebung der Gewerbesteuer für 2017 wurden von 224 T€ auf 0 € korrigiert. Die neuen VZ Bescheide für 2019 wurden auch entsprechend angepasst. Dies hat zur Folge, das von den ursprünglich geplanten 700 T€ an Gewerbesteuern nur noch rund 300 T€ im IST für 2019 zu erwarten sind.
Danach wurde der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß den o.a. Bestimmungen zwingend erforderlich.
Auf Anraten der Mitglieder des Finanzausschusses und nach Rücksprache mit dem Fachbereich Bauwesen werden folgende Ansätze gekürzt:
Produkt | Sachkonto | Bezeichnung | Ansatz alt | Kürzung um | Ansatz neu | Bemerkung |
11408 | 52313 | Unterhaltung Gebäude | 50.000 | 50.000 | 0 | Sanierung der WE Lindenring – nicht mehr in 2019 realisierbar |
12605 | 52313 | Unterhaltung Gebäude | 40.000 | 33.000 | 7.000 | Aussenfassade Feuerwehr; kann seitens des FB IV in 2019 nicht mehr umgesetzt werden |
54101 | 52338001 | Unterhaltung Straßen | 120.000 | 24.000 | 96.000 | Bereits gezahlt bzw. Aufträge ausgelöst |
42401 | 56259 | EU Ausschreibung Sportplatz | 30.000 | 10.000 | 20.000 | Gemäß Angebot des Planers |
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorlage:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Werden im Vorbericht im Anschluss an die FA Sitzung erläutert.
Finanz. Auswirkung
Anlagen:
Schreiben an die uRab zu weiteren Sperrbeträgen als Diskussionsgrundlage
Übersicht zu einer möglichen Festlegung von Budgets
Aufstellung Leistungen, die der Bauhof erbringt
Ergebnishaushalt 1. NT
Finanzhaushalt 1. NT
Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2019 wird im Anschluss an die FA Sitzung erstellt.