Mitteilungsvorlage - SV Klütz/19/13638

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen wird.

 

Vorauszahlungsbescheide für die Erhebung der Gewerbesteuer für 2017 wurden von 224 T€ auf 0 € korrigiert. Die neuen VZ Bescheide für 2019 wurden auch entsprechend angepasst.  Dies hat zur Folge, das von den ursprünglich geplanten 700 T€ an Gewerbesteuern nur noch rund 300 T€ im IST für 2019 zu erwarten sind.

Danach wurde der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß den o.a. Bestimmungen zwingend erforderlich.

 

Auf Anraten der Mitglieder des Finanzausschusses und nach Rücksprache mit dem Fachbereich Bauwesen werden folgende Ansätze gekürzt:

 

Produkt

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz alt

Kürzung um

Ansatz neu

Bemerkung

11408

52313

Unterhaltung Gebäude

50.000

50.000

0

Sanierung der WE Lindenring – nicht mehr in 2019 realisierbar

12605

52313

Unterhaltung Gebäude

40.000

33.000

7.000

Aussenfassade Feuerwehr; kann seitens des FB IV in 2019 nicht mehr umgesetzt werden

54101

52338001

Unterhaltung Straßen

120.000

24.000

96.000

Bereits gezahlt bzw. Aufträge ausgelöst

42401

56259

EU Ausschreibung Sportplatz

30.000

10.000

20.000

Gemäß Angebot des Planers

.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorbericht im Anschluss an die FA Sitzung erläutert.

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Schreiben an die uRab zu weiteren Sperrbeträgen als Diskussionsgrundlage

Übersicht zu einer möglichen Festlegung von Budgets

Aufstellung Leistungen, die der Bauhof erbringt

Ergebnishaushalt 1. NT

Finanzhaushalt 1. NT

 

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2019 wird im Anschluss an die FA Sitzung erstellt

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