Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13595

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Gemeinde Damshagen nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 1 weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

 

 

Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin hat dabei seine / ihr Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er / sie auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er / sie gestimmt hat.

 

 

In der vergangenen Legislaturperiode wurde für jedes weitere Mitglied ein personenbezogener Vertreter gewählt.

 

 

Der Gemeindevertreter Herr Willi Heidmann hat bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg Widerspruch zur Durchführung des Wahlvorganges eingelegt, da es seiner Meinung nach offenbar Unklarheit über das Vorliegen einer gemeinsamen Liste gegeben hat. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde teilte am 12.7.2019 mit, dass das Wahlverfahren zu wiederholen ist.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen wählt folgendes weiteres Mitglied des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel sowie dessen Vertreter:

 

 

Frau/Herrn …………………..Vertreter/in Frau/Herrn………………………

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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