Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13592

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 36 KV M-V können zur Vorbereitung von Beschlüssen ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet werden. Nach § 6 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen ist ein Bauausschuss zu bilden, der aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnern besteht.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.

Der Gemeindevertreter Herr Willi Heidmann hat bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg Widerspruch zur Durchführung des Wahlvorganges eingelegt, da es seiner Meinung nach offenbar Unklarheit über das Vorliegen einer gemeinsamen Liste gegeben hat. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde teilte am 12.7.2019 mit, dass das Wahlverfahren zu wiederholen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen wählt folgende Mitglieder in den Bauausschuss der Gemeinde Damshagen:

 

 

 

Gemeindevertretung:                                                        sachkundige Einwohner:

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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