Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13591

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 35 KV M-V kann die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen einen Hauptausschuss bilden. In  § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen ist die Zusammensetzung des Hauptausschusses wie folgt geregelt: Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin vier Gemeindevertreter an. Drei weitere Gemeindevertreter werden als stellvertretende Hauptausschussmitglieder gewählt. Diese können jedes Ausschussmitglied im Verhinderungsfalle bei einer Sitzung vertreten.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 35 KV M-V). Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin hat bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben. Sein / Ihr Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er / sie gestimmt hat.

 

 Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich. Über diese Liste beschließt die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit.

 

Der Gemeindevertreter Herr Willi Heidmann hat bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg Widerspruch zur Durchführung des Wahlvorganges eingelegt, da es seiner Meinung nach offenbar Unklarheit über das Vorliegen einer gemeinsamen Liste gegeben hat. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde teilte am 12.7.2019 mit, dass das Wahlverfahren zu wiederholen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen wählt folgende Mitglieder und Vertreter im Verhinderungsfall in den Hauptausschuss

 

 

 

Gemeindevertretung:                                   Vertreter im Verhinderungsfall

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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