Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13576

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Gemeindevertretersitzung am 16.05.2019 (TOP 17.3) hat der Bürgermeister darüber informiert, dass es ein Förderprogramm „Spielplätze im ländlichen Raum“ gibt.

Antragsfrist für eine Förderung in 2019 ist der 30.06.2019.

Für 2020 und 2021 ist die Antragsfrist jeweils der 31.05.

 

Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass der Bürgermeister für die Spielplätze Konzepte entwickeln wird, um so dann Förderanträge zu stellen.

 

Daraufhin hat die Gemeindevertretung beschlossen, Förderanträge für die Spielplätze in

Beckerwitz, Groß Walmstorf und bei der Jugendherberge zu stellen.

 

Fristgerecht zum 30.06.2019 wurde ein Förderantrag für die Neuerrichtung des Spielplatzes Beckerwitz „neues Gemeindehaus-Jugendclub“ (ehemals Jugendherberge) gestellt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

 

Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 40.000 EUR, wobei davon 50 %, mithin 20.000 EUR, durch Förderung gedeckt werden könnten. Die verbleibenden 20.000 EUR müssen durch die Gemeinde selbst getragen werden.

 

Die zugrunde gelegte Planung befindet sich in Anlage.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die beigefügte Planung für die Neuerrichtung des Spielplatzes Beckerwitz „neues Gemeindehaus-Jugendclub“.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgaben:                       40.000 EUR
Einnahmen Fördermittel: 20.000 EUR
Eigenanteil Gemeinde:    20.000 EUR

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:36601.07390000.018

 

 

 

 

 

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Anlagen

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