Mitteilungsvorlage - SV Klütz/19/13495

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat erste Zahlen je Gemeinde zum FAG 2020 frei gegeben.

 

Die Vertreter der Landesregierung, der Kommunen und der kommunalen Landesverbände haben sich auf dem Spitzengespräch vom 5. März 2019 über die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern geeinigt. Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich für die Berechnungen der Finanzausgleichszuweisungen:

 

-Umstellung auf ein Zwei-Ebenen-System

Das Finanzausgleichssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, welches die Zuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt. Die Verteilung zwischen den Gemeinden berücksichtigt Einwohnerzahl, Steuerkraft der Gemeinden, besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl an Kindern und die Belastung durch überdurchschnittliche Bevölkerungsrückgänge. Damit kann der zwischengemeindliche Finanzausgleich innerhalb des Landes besser austariert werden. Zudem wird eine relative Mindestfinanzausstattung eingeführt. Bei der Kreisebene werden die aus den Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe berücksichtigt.

 

-Die kommunale Finanzausstattung wird steigen.

Aufgrund von Steuerwachstum und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird die Finanzausstattung im Vergleich zu 2018 voraussichtlich um rund 200 Mio. Euro steigen. Die Schlüsselmasse umfasst im Jahr 2020 nun rund 945 Mio. Euro. Hiervon entfallen 588 Mio. Euro auf die Gemeindeebene und 357 Mio. Euro auf die Kreisebene. Zusätzlich stehen knapp 70 Mio. Euro aus Abrechnungsbeträgen aus Vorjahren zur Verfügung, die übergangsweise auf die kreisangehörigen Zentren entsprechend der Einwohnerzahl ihrer Nahbereiche verteilt werden (2020: 36 Mio. Euro, 2021: 24 Mio. Euro und 2022: ca. 10 Mio. Euro).

 

-Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der Kommunen.

Zur Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der Kommunen stellt das Land den Kommunen zusätzlich dauerhaft 60 Mio. Euro und in den Jahren 2020 bis 2022 weitere 40 Mio. Euro zur Verfügung. Zu diesem Zweck wird eine allgemeine Infrastrukturpauschale (ISP) eingeführt, die in den Jahren 2020 bis 2022 zusammen mit den Mitteln des Landes und den der Kommunen 150 Mio. Euro und ab 2023 mindestens 100 Mio. Euro umfasst. Die Zuweisungen aus der ISP erfolgen außerhalb des Schlüsselzuweisungssystems und sind damit nicht kreisumlagefähig. Die ISP dient u. a. zur Finanzierung von notwendigen Investitionen sowie Instandhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, ÖPNV, Sportanlagen, Feuerwehr/Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau und für Digitalisierung/Breitband. Von den Infrastrukturmitteln im Jahr 2020 in Höhe von 150 Mio. Euro stehen 65 % den Gemeinden und Städten (97,5 Mio. Euro) zur Verfügung. Diese Mittel werden zu zwei Dritteln nach Einwohnern (Einwohnerwert beträgt 40,34 Euro) und ansonsten nach Finanzkraft verteilt. Bei Gemeinden mit der schwächsten Finanzkraft wird dieser Betrag noch um bis zu 34,65 Euro aufgestockt. Auf die Landkreise entfallen 35 % der ISP-Mittel (52,5 Mio. Euro), die hälftig nach Einwohnern und nach Fläche verteilt werden.

 

-Die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wird unabhängig überprüft und ggf. neu geregelt. Bis dahin wird der Selbstbehalt mit Wirkung zum 1.1.2019 um die Hälfte auf 3,75 % reduziert.

 

Die vorläufigen Ergebnisse für Ihre Stadt/ Gemeinde sind als Datenblatt als Anlage beigefügt.

 

Nach der Prüfung der gemeindescharfen Zahlen wird jedoch deutlich, dass die für 2020 ausgewiesenen Zahlen, insbesondere für  Grund- und Mittelzentren, bedeuteten, dass die mit dem FAG 2020 und der Infrastrukturpauschale versprochene Stärkung der Investitionskraft zur Schließung der Investitionslücke bei den Wirtschaftsstandorten nicht zum Tragen kommt. Nach Auslaufen der Übergangszuweisung stehe im Ergebnis weniger Geld als 2019 zur Verfügung.

 

Aus diesem Grunde fand am 27.05.2019 in Wismar ein Termin der hauptamtlichen Bürgermeister der Städte und der Leitenden Verwaltungsbeamten der Ämter des Landkreises Nordwestmecklenburg statt, an dem auch Frau Vullert, Fachbereichsleiterin Finanzen, teilgenommen hat.

Thematisiert wurden der Entwurf des FAG 2020 und die Auswirkungen auf die Kommunen des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Allgemeiner Tenor war hier, dass die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes mit seinen grundlegenden Veränderungen selbstverständlich notwendig und erforderlich ist. Zudem ist es wichtig und richtig, die steuerschwächeren Gemeinden zu stärken, wobei dies allerdings nicht zu übermäßigen Lasten der steuerstarken Gemeinden führen darf.

 

Im Ergebnis wurde durch das Amt Rehna in Abstimmung mit der Hansestadt Wismar ein Schreiben entworfen und allen Ämtern und Städten mit der Bitte um Beteiligung/ Unterstützung zugesandt.

Das Schreiben wird kurzfristig an den Städte- und Gemeindetag gesandt, um unseren Forderungen entsprechenden Nachdruck zu verleihen. Ziel ist, eine Verbesserung des FAG zu erreichen, ohne ‚Verteilungskämpfe‘ zwischen den Kommunen zu initiieren. Dieses Ziel kann nur gemeinschaftlich erreicht werden.

 

Nach aktueller Aussage des Städte- und Gemeindetages lehnt das Innenministerium es zur Zeit ab, alternativ zu berechnen, wie die Zahlen aussehen würden, wenn man die Zuweisungen für den übergemeindlichen Bereich nicht zu Gunsten höherer Schlüsselzuweisungen auflöst. Dies hat der Gutachter als eine Variante vorgeschlagen (Variante c) Ziffer 2.4.2 des Gutachtens vom Dezember 2018 und 6.2). Das IM verweist aber darauf, dass dann auch die anderen Nebenansätze durch die Gutachter noch einmal neu berechnet werden müssten.

 

Außerdem verweist das Innenministerium  darauf, dass vor allem die Grundzentren in den letzten Jahren eine sehr gute Steuerkraftentwicklung gehabt haben und teilweise jeweils über zweistellige Mio.-EUR-Beträge an positiven Finanzierungssalden im Finanzhaushalt verfügen. Seitens des STGT wurde darauf hingewiesen, dass die vom IM als „Überschüsse“ bezeichneten Zahlen lediglich positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen und Tilgungen sind. Jede Stadt/Gemeinde braucht diesen positiven Saldo, damit man entweder Schulden zurückführen kann oder für notwendige Investitionen Geld hat oder Fördermittel kofinanzieren können. Gerade in den Zentren wurden diese positiven Salden benötigt, um Eigenanteile bei der Städtebauförderung, dem Umbau und Neubau von Schulen und Kitas, Investitionen in den Brandschutz, Straßen, Wege und wichtige Sport- und Kultureinrichtungen bereitzustellen. Vermutlich haben die Zentren durch ihre übergemeindlichen Aufgaben auch besonders hohe Investitionsbedarfe.

 

Der STGT hält es für sinnvoll, wenn Sie als betroffenes Grundzentren mit Ihrer IHK und Ihrer Handwerkskammer Kontakt aufnehmen, damit diese sich ebenfalls für eine Nachbesserung des FAG 2020 einsetzen können.

 

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Anlagen

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