Beschlussvorlage - AA Amt/19/13568

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 129 i.V.m. § 5 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat jedes Amt eine Hauptsatzung zu beschließen.

Es empfiehlt sich vorliegend, eine Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen:

  • Um einerseits neue kommunalverfassungsrechtliche Regelungen und gewollte Änderungen (Ausschusszuständigkeiten) mit berücksichtigen zu können und
  • um andererseits eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit herauszustellen

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt die anliegende Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja; der Finanzbedarf wird im Nachtragshaushalt veranschlagt

 

 

 

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Anlagen

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