Beschlussvorlage - AA Amt/19/13567

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 26. Juni 2017 wurde der Beitritt des Amtes Klützer Winkel zum Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Der Beitritt erfolgt zum 1. Januar 2018. Nach § 156 Absatz 2 Kommunalverfassung wird das Amt  durch den Amtsvorsteher in der Verbandsversammlung vertreten. Durch Beschluss des Amtsausschusses kann eine andere Person, der die Leitung des fachlich zuständigen Amtes obliegt, als ständiger Vertreter benannt werden.

Es wird vorgeschlagen, dass die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Ines Wien als ständige Vertreterin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes elektronische Verwaltung benannt wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss benennt die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Ines Wien, als ständige Vertreterin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Für den Vertretungsfall wird die 1. Stellvertreterin der Leitenden Verwaltungsbeamtin, Frau Maria Schultz, benannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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