Beschlussvorlage - AA Amt/19/13559

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend des § 137 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wählt der Amtsausschuss in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den/die Amtsvorsteher/in. Für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit ist der/die Amtsvorsteher/in zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Amtsausschussmitglieder erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Bewerber erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur ein Bewerber zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Bewerbern findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel wählt

 

 

 

Herrn/Frau ………………………………………………………

 

 

 

 

zum/zur Amtsvorsteher/in des Amtes Klützer Winkel.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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