Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13545
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Errichten von Werbeplakaten in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maxi Langbein
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Maxi Langbein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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04.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17. Juni 2019 stellte der Zirkus Frank den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Errichten von 25 Werbeplakaten (10 Plakate in Boltenhagen und jeweils 5 Plakate in den Ortsteilen) in der Zeit vom 02. Juli 2019 bis zum 02. August 2019.
Auf Grundlage des § 5 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 14. Juni 2016 (Sondernutzungssatzung) ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gebührenpflichtig. Die Sondernutzungsgebühr berechnet sich danach wie folgt:
(beabsichtigte Nutzungstage * 1,00 € Sondernutzungsgebühr) * Anzahl Werbeplakate.
Somit würde sich die Sondernutzungsgebühr für den Zirkus Frank auf 800,00 € belaufen ((32 Nutzungstage * 1,00 €) * 25 Werbeplakate).
Mit Schreiben vom 17. Juni 2019 stellte der Zirkus Frank an den Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Antrag auf Ermäßigung der zu entrichtenden Sondernutzungsgebühr. Der Zirkus Frank sei nur in der Lage eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 200,00 € zu entrichten. Eine Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr ist gemäß § 8 Absatz 4 der Sondernutzungssatzung auf Antrag durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen möglich, sobald durch die Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr eine Vermeidung sozialer Härte vorliegt. Hierzu hat der Zirkus Frank in Ihrem Schreiben vom 17. Juni 2019 eine ausführliche Begründung dargelegt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Sondernutzungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzung zum Errichten von 25 Werbeplakaten des Zirkus Frank in der Zeit vom 02. Juli 2019 bis zum 02. August 2019 in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf 200,00 € zu reduzieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Reduzierung der Einnahme von 800,00 € auf 200,00 € auf dem Konto 12.11402.43225000
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |