Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13538

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 2 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter gewählt, der im Verhinderungsfall das Ausschussmitglied vertritt.

 

Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister hat dabei seine Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt als weitere Mitglieder in den Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel:

 

GemeindevertreterPersonenabhängiger Vertreter                

Herr/Frau …………………………………..                Herr/Frau …………………………………..

Herr/Frau …………………………………..                Herr/Frau …………………………………..

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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