Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13524

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Stadt Klütz nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 3 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

 

Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister hat dabei seine Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

Für die Mitglieder werden personenunabhängige Vertreter gewählt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende weitere Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel sowie deren Vertreter:

 

Frau/Herrn ……………………………

Frau/Herrn ……………………………

Frau/Herrn ……………………………

 

Vertreter/in Frau/Herrn………………………

Vertreter/in Frau/Herrn………………………

Vertreter/in Frau/Herrn………………………

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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