Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13521
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Rieske, Monique
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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01.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In jeder Gemeinde ist ein Finanzausschuss zu bilden, § 36 Abs. 2 Satz 1 KV M-V. Nach § 6 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Klütz ist ein Finanzausschuss zu bilden, der aus 4 Stadtvertretern und 3 sachkundigen Einwohnern besteht.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Stadtvertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |