Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13514

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 40 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte die Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt

 

Herrn/Frau ………………………………………………….

 

zum/zur zweiten Stellvertreter/in des Bürgermeisters der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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