Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13501

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 35 KV M-V kann die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen einen Hauptausschuss bilden. In  § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen ist die Zusammensetzung des Hauptausschusses wie folgt geregelt: Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin vier Gemeindevertreter an. Drei weitere Gemeindevertreter werden als stellvertretende Hauptausschussmitglieder gewählt. Diese können jedes Ausschussmitglied im Verhinderungsfalle bei einer Sitzung vertreten.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 35 KV M-V). Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin hat bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben. Sein / Ihr Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er / sie gestimmt hat.

 

Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich. Über diese Liste beschließt die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen wählt folgende Mitglieder und Vertreter im Verhinderungsfall in den Hauptausschuss

 

Gemeindevertretung:                                   Vertreter im Verhinderungsfall

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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