Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13482
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des weiteren Mitglieds sowie dessen Vertreter in den Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Verfasser/Antragsteller:
- Monique Rieske
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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25.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Gemeinde Kalkhorst nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 1 weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.
Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin hat dabei seine / ihr Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er / sie auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er / sie gestimmt hat.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde für jedes weitere Mitglied ein personenbezogener Vertreter gewählt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |