Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13482

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgrund der Einwohnerzahl entsendet die Gemeinde Kalkhorst nach § 132 Abs. 2 Satz 2 KV M-V insgesamt 1 weiteres Mitglied in den Amtsausschuss.

 

Nach § 132 Abs. 3 KV M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin hat dabei seine / ihr Stimme offen abzugeben. Bei der Zuteilung der zu vergebenden Mandate im Amtsausschuss ist er / sie auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er / sie gestimmt hat.

 

In der vergangenen Legislaturperiode wurde für jedes weitere Mitglied ein personenbezogener Vertreter gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst wählt folgendes weiteres Mitglied des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel sowie dessen Vertreter:

 

Frau/Herrn ……………………………Vertreter/in Frau/Herrn………………………

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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