Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13481

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In jeder Gemeinde ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, vgl. § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V. Nach § 5 Absätze 2 und 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, der aus 2 Gemeindevertretern und einem sachkundigen Einwohner besteht.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst wählt folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kalkhorst:

 

Gemeindevertreter:sachkundiger Einwohner:

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……………………………………….                           

                    

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

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