Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11975

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Jede Gemeinde hat gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Hauptsatzung zu beschließen. Es empfiehlt sich vorliegend eine Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen:

      Um Einerseits neue kommunalverfassungsrechtliche Regelungen und gewollte Änderungen (beispielsweise Ausschusszuständigkeiten und –größen) berücksichtigen zu können und

      Um Andererseits eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit herzustellen.

Im vorliegenden Entwurf wurden darüber hinaus erforderliche Anpassungen nach Hinweis durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde eingearbeitet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalkhorst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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Anlagen

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