Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13465

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In jeder Gemeinde ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, vgl. § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V. Nach § 5 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, der aus 2 Gemeindevertretern und 1 sachkundigen Einwohner besteht.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wählt folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Hohenkirchen:

 

Gemeindevertreter:                                                                      sachkundige Einwohner:

……………………………………….                            …………………………………………….

……………………………………….        

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Loading...