Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13461

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Jede Gemeindevertretung gibt sich nach § 22 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) eine Geschäftsordnung. Sie dient zur Regelung der inneren Angelegenheiten der Gemeindevertretung. Diese sind beispielsweise Ladungsfristen, Tagesordnung, Sitzungsablauf, Verfahren zur Verhältniswahl oder Form und Inhalt von Niederschriften.

Die jetzt vorgenommenen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Fassung beziehen sich auf das Sitzungsende bzw. die Fortführung der Sitzungen (§ 6 Absatz 2) die Worterteilung  und das Rederecht (§ 7 Absätze 6 und 7).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

kein

 

 

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Anlagen

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