Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13460

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Jede Gemeinde hat gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Hauptsatzung zu beschließen.

Es empfiehlt sich vorliegend, eine Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen:

  • um Einerseits neue kommunalverfassungsrechtliche Regelungen und gewollte Änderungen (beispielsweise Ausschusszuständigkeiten und -größen) berücksichtigen zu können und
  • um Andererseits eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit herzustellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

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Anlagen

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