Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13444
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen
hier: Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Planerleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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23.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat für das Vorhaben „Neubau Feuerwehrhaus“ einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 06.08.2010 (Amtsbl. M-V Nr. 34, S. 516) gestellt. Das Ministerium für Inneres und Europa M-V beabsichtigt die Förderung des Vorhabens in Höhe von 648.223 EUR (das ist keine Förderzusage).
Zur Bescheidung der Fördermittel ist neben der Beteiligung diverser Behörden auch eine belastbare Kostenschätzung erforderlich. Potentielle Aufträge sowohl für Bau- als auch Liefer- und Dienstleistungen (überwiegend Planungsleistungen) sind vergaberechtlich an strenge Regelungen gebunden.
Bei der Frage, welches Vergabeverfahren anzuwenden ist, kommt den so genannten EU-Schwellenwerten eine besondere Bedeutung zu. Die EU-Schwellenwerte sind die Werte, ab denen das sogenannte Kartellvergaberecht anzuwenden ist:
[Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen, Teil A (EU VOB/A).]
Nach § 106 Abs. 1 GWB gilt Teil 4 des GWB nur für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
Die EU-Schwellenwerte betragen ab dem 1. Januar 2018 für klassische Auftragsvergabe:
- Liefer- und Dienstleistungen: 221.000,00 Euro
- Bauleistungen: 5.548.000,00 Euro
Aufgrund der vorliegenden groben Kostenschätzung für den Neubau des Feuerwehrhauses wird sich der potentielle Auftrag für die Planungsleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes bewegen.
Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.
Für diese trifft die VgV nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber (§ 1 Abs. 1 VgV).
Zusammenfassung:
Vergaberechtlich ist eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen.
Vergaberechtsfehler ziehen eine Sanktionierung der Fördermittel nach sich.
Für die Durchführung europaweiter Ausschreibungen gibt es spezialisierte Dienstleister (Ingenieurgesellschaften, Anwaltskanzleien etc.), deren Dienste man sich aufgrund der Komplexität des Vergabeverfahrens bedienen sollte. Das verursacht natürlich Kosten (ca. 5.000 EUR – 10.000 EUR), die im Haushalt aber zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Ausschreibung der Planungsleistungen nach VgV ein externes Fachbüro zu binden.
Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote einzuholen. Die Zuschlagserteilung erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |