Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13411

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

An die Stadt Klütz wurde der Antrag zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 83/2, Flur 1, Gemarkung Hofzumfelde herangetragen.

Die Stadt Klütz hat sich mit der gesamtheitlichen Entwicklung der Ortslage Hofzumfelde beschäftigt.

Für die Ortslage Hofzumfelde gibt es einen Rahmenplan, der die bauliche Entwicklung für die gesamte Ortslage betrachtet. Für den Bereich östlich der Landesstraße stehen Flächen zur Verfügung, für die bereits die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ergänzungsbebauung betrachtet wurde. Dies wird in einem separaten Verfahren geregelt. Für den nordwestlichen Bereich der Ortslage ist ein Bereich vorhanden, der in engem Zusammenhang mit der Schlossanlage von Bothmer und Verbindungen zu sehen ist. Die Grundstücke des Antragstellers befinden sich in einem Bereich, der direkt von der Landesstraße angefahren wird und keiner gesonderten Erschließung im rückwärtigen Raum bedarf. Es geht hier lediglich um die Anbindung von Grundstücken an die Landesstraße. Deshalb wird es als machbar erachtet, für diesen Bereich einen separaten Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Berücksichtigung eines zusätzlich einzubeziehenden Grundstücks aufzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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