Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13408

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 Kommunalprüfungsgesetz MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu umfassen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2017 die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben des Jahres 2017 vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Klütz wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass vom Rechnungsprüfungsausschuss schriftlich festgestellte Ergebnis zur Prüfung der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2017 sowie das Protokoll der Prüfung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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