Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13310
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Klütz für den Bereich des Parkplatzes in Steinbeck
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Julia Tesche
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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25.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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20.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet. Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurden Teilbereiche ausgenommen. So auch Teile im Ortsteil Steinbeck.
Die Stadt Klütz hatte ihre Zielsetzungen formuliert. Bauliche Verdichtungen sollten im Ortsteil vorgesehen werden. So auch ein Campingplatz.
Eine geordnete Entwicklung ist weiterhin das Ziel. Die Flächen sind derzeit ausgenommen vom Flächennutzungsplan.
Eine geordnete Nutzung für Steinbeck ist zu sichern. Dafür hat die Stadt Klütz entsprechend die Zielsetzungen für den Parkplatz in Steinbeck als Ziel. In Steinbeck wird ein Parkplatz betrieben, der Besuchern und Gästen und auch Einheimischen die geordnete Möglichkeit zum Abstellen ihrer Fahrzeuge bietet.
Der seit den 90er Jahren bereits betriebene Parkplatz soll nun auch planungsrechtlich geregelt werden.
Für den Bereich des Parkplatzes ist die planungsrechtliche Sicherung über einen Bebauungsplan vorgesehen. Das Aufstellungsverfahren für die Erstellung des Bebauungsplanes wird eingeleitet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 für den Bereich des Parkplatzes in Steinbeck.
- Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der Planbereich wird begrenzt.
- im Norden:durch den Europäischen Radfernweg,
- im Osten: durch den Europäischen Radfernweg,
- im Süden und
im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:
- Sicherung eines Parkplatzes für Strandbesucher,
- Sicherung eines Gebäudes für Versorgung und Infrastruktur.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 51101-56255000 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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444,7 kB
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