Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13418
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Radweg L02 von Hohenkirchen bis zur L01 (Kreuzung Gramkow)
hier: Stellungnahme der Gemeinde zum Bauvorhaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Manuela Rusch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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16.05.2019
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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09.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Straßenbauamt Schwerin als Straßenbaulastträger an der L02 beabsichtigt den Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Hohenkirchen bis zur Kreuzung L01.
Der Radweg erhält eine durchgehende Breite von 2,50m und soll in Asphalt hergestellt werden. Die Ausbaulänge beträgt ca. 280m.
Das Straßenbauamt bittet die Gemeinde um Stellungnahme zum Bauvorhaben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
keine
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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