Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13353

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der jetzigen gültigen Satzung der Entgeltordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen der Gemeinde Kalkhorst ist unter Pkt. 7 geregelt, dass das Nutzungsentgelt innerhalb 14 Tagen nach Nutzung zu zahlen.

Dieses bürgt das Risiko, dass bei einem evtl. Rücktritt gemäß Pkt. 5 der Satzung das anteilige Entgelt nicht von dem Nutzer gezahlt wird. 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Satzung zur Entgeltordnung zu diesem Punkt gemäß Anlage zu ändern.

 

Zusätzlich entfällt unter Punkt 2.1.2 die Nutzung des Kulturhauses Kalkhorst. Dieses steht zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die 3. Änderung der Entgeltordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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