Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13300

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst stellt den Bebauungsplan Nr. 25 im zweistufigen Regelverfahren auf. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Basis für die Errichtung einer Hotelanlage mit zugehöriger Infrastruktur inklusive gartenbaulich genutzter Flächen, die im Wesentlichen zur Selbstversorgung des Hotels dienen sollen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden geregelt. Die Realisierung der Infrastruktur ist für die Gemeinde ein wichtiges städtebauliches Ziel. Sie trägt dazu bei, die Attraktivität und Aufenthaltsqualität im Ortsteil Groß Schwansee weiter aufzuwerten.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit integriertem Umweltbericht berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung. Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst notwendig.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand in Kraft.

 

Beachtlich ist die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, welcher im Parallelverfahren geändert wird. Nach Genehmigung der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst bzw. alternativ nach Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst den Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 liegt südwestlich der Ortslage Groß Schwansee wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          östlich: durch die westlich der Lindenstraße gelegenen bebauten Grundstücke
Lindenstraße Nr. 1 bis 21 und die von denen als Gartenland genutzten Grundstücksteile sowie die Grundstücke Ahornweg Nr. 1b, c, d,

-          südlich: durch den Weg zum Strand,

-          westlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 25 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25  der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann erst nach Genehmigung des Bebauungsplanes oder nach Genehmigung der zugehörigen 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes erfolgen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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