Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13278

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) minimare (Kernhaushalt) überlässt an den Eigenbetrieb minimare sein Anlagevermögen ab Eröffnung des Betriebes (voraussichtlich 1.7.2019) für die Zeit bis zum 31.12.2021 unentgeltlich. Ab dem 1.1.2022 wird eine Pacht in Höhe der steuerlichen Abschreibung  zuzüglich eines Wertes X für die Überlassung von Grund und Boden (wird nach abschließender Bewertung des Grund und Bodens festgelegt) gezahlt. Dabei werden unterjährig die voraussichtlichen AfA-Beträge mit 1/12 jeweils zum 3. eines Monats auf das Konto des BgA entrichtet.

Zum Ausgleich der befristeten Unentgeltlichkeit wird ab dem 1.1. 2024 (voraussichtlicher Eintritt in die Gewinnzone) eine Kapitalverzinsung des Anlagevermögens i. H. v. 2 % des Eröffnungsbilanzwertes eines jeden Jahres zusätzlich zur Abschreibung entrichtet. Dieser Betrag wird mit 1/12 des Jahresbetrages jeweils zum 3. eines jeden Monats gezahlt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die befristete unentgeltliche Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und beweglichen Wirtschaftsgütern an den Eigenbetrieb minimare.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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