Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13253

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Kommunale Rechtsaufsicht wurde die 1.Änderung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes auf Rechtsicherheit geprüft.

 

Die Prüfung der Kommunalen Rechtsaufsicht ergab, dass die Hinzunahme der Verwaltungskosten zum gebührenfähigen Aufwand gegen das Verfassungsrechtliche Verbot echter Rückwirkung verstößt, daher empfiehlt die Kommunale Rechtsaufsicht die Aufhebung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes vom 11.12.2018 sowie die eine Neufassung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ohne Verwaltungsgebühren zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt  die Neufassung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes.

Gleichzeitig treten die Satzungen der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes „Wallensteingraben / Küste"  vom 02.11.2006  und die 1.Satzung zur Änderung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Gebühren der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste „ vom 11.12.2018 außer Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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