Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12903

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das „minimare“ ist nach in Kraft treten der Eigenbetriebssatzung eine unselbstständige Einrichtung der Gemeinde Kalkhorst in Form eines Eigentriebes.

Nach § 127 Abs. 1 S. 5 KV M-V kann die Gemeindevertretung beschließen, einzelne Selbstverwaltungsaufgaben selbst durchzuführen. Hierzu sind die Anhörung des Amtes Klützer Winkel und die Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig.

 

Es wurden einvernehmlich folgende Abgrenzungen zwischen dem Amt und dem Eigenbetrieb festgestellt:

 

Eigenbetrieb:

-          Personalbewirtschaftung/-abrechnung für das Personal durch das Steuerbüro

-          Planung und Betreuung der nächsten Bauabschnitte – Projektsteuerung extern

-          Laufende Bewirtschaftung des Eigenbetriebes

 

Amtsverwaltung:

-          Abwicklung des förmlichen Vergabeverfahrens nach Vorlage der durch die Projektsteuerung erstellten und geprüften Unterlagen

-          Abrechnung der Fördermittel – Anforderung des LFI – nach Vorlage der durch die Projektsteuerung geprüften Unterlagen

-          Baustellenbetreuung – sporadisch, nicht zwingend erforderlich

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgaben gemäß o. g. Abgrenzung für den Eigenbetrieb minimare.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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