Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13363
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 " Zierow Strand "
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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08.05.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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15.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Zierow Strand" gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im amtlichen Bekanntmachungsblatt am 28. Juni 2017 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat erstmalig eine Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet Zierow Strand am 24. Mai 2017 beschlossen. Diese ist nach ortsüblicher Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt am 28. Juni 2017 mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Die Veränderungssperre hat durch Zeitablauf derzeit ihre Wirksamkeit nicht verloren. Das Erfordernis der Sicherung der Planungsziele besteht aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Planverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 13 fort.
Da die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre gegeben sind, liegen damit die rechtlichen Voraussetzungen für die 1. Verlängerung der Veränderungssperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB vor.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Geltungsdauer der am 28.06.2017 in Kraft getretenen und bis zum 28.06.2019 gültigen Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ um ein Jahr zu verlängern.
- Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu
machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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