Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13359
Grunddaten
- Betreff:
-
staatliche Anerkennung als Erholungsort
hier: Beendigung der Mitgliedschaft in einem Tourismusverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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09.05.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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15.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 25.11.2015 hat sich die Gemeinde Zierow entschieden, ab dem 01.01.2016 Mitglied im Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. zu werden.
Zweck des Bäderverbandes M-V ist es lt. Verbandssatzung:
a) die Kurortmedizin, die Kurortwissenschaft und die Bäderwirtschaft zu fördern und sich dafür zu engagieren, dass die natürlichen Heilmittel des Klimas, des Meeres und des Bodens für die Prävention und Rehabilitation in bestmöglicher Form zur Anwendung gelangen,
b) Anliegen seiner Mitglieder von grundsätzlicher wirtschaftlicher und allgemeiner Bedeutung bei der Regierung, gegenüber Behörden, Organisationen und Kosten-trägern zu vertreten,
c) seine Mitglieder in allen Fragen, die aus der Eigenart oder dem Aufgabenbereich der Heilbäder und Kurorte erwachsen, zu beraten und zu unterstützen,
d) Erfahrungen und Informationen unter den Mitgliedern auszutauschen,
e) für das Kurwesen Werbung zu betreiben.
Jährlich ist für die Mitgliedschaft ein Beitrag zu entrichten. Der Beitrag von Zierow für das Geschäftsjahr 2019 betrug 2.384,93 EUR. Berechnungsgrundlage ist die angegebene Bettenzahl des Jahres 2018.
Seitens der Gemeinde ist zu überlegen, ob die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin beendet werden sollte.
Lt. § 5 der Verbandssatzung ist die Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt möglich.
Der Austritt kann bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, durch eingeschriebenen Brief, an den Präsidenten des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. erklärt werden.
Der Austritt wird mit Ende des nachfolgenden Kalenderjahres wirksam.
Das bedeutet:
Erklärt die Gemeinde Zierow den Austritt aus dem Bäderverband M-V e.V. rechtswirksam bis zum 30. Juni 2019 endet die Mitgliedschaft am 31.12.2020.
Das bedeutet auch, dass der Mitgliedsbeitrag für das Geschäftsjahr 2020 noch zu entrichten ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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276,3 kB
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